Handschuhe und Masken entsorgen: fachgerecht & sicher


Einwegschutzhandschuhe, meist aus Nitril oder Vinyl, kommen in vielen Betrieben und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz, in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie in der chemischen Industrie oder in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Die Zahl der zu entsorgenden Handschuhe geht in Deutschland pro Jahr in die Milliarden. Kein Wunder, verbraucht doch eine Pflegekraft im ambulanten Pflegebereich allein rund 50 Paar pro Schicht.

In Coronazeiten hat sich der Verbrauch an Handschuhen durch verschärfte Hygienevorschriften noch einmal deutlich erhöht. Das gilt in noch größerem Ausmaß für Atemschutzmasken oder den Mund-Nasen-Schutz. Wurden die Masken vorher nur in einigen wenigen industriellen oder medizinischen Bereichen als Persönliche Schutzausrüstung (FFP1/2/3-Masken) oder als OP-Masken zur Reduzierung der Tröpfcheninfektion getragen, so benutzt sie mittlerweile nahezu die gesamte Bevölkerung.

Beide Artikelgruppen gemeinsam sorgen daher für einen gewaltigen Müllberg. Handschuhe und Masken entsorgen: Wie wird das sachgerecht gemacht? Grundsätzlich sorgt in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit Abfall. Das Regelwerk stellt die Eigenverantwortlichkeit des Abfallerzeugers in den Mittelpunkt, dessen Maßnahmen gemäß § 6 grundsätzlich in folgender Rangfolge stehen: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung und 5. Beseitigung. 

Die Maßnahme soll dabei Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen am besten gewährleistet. Bei gefährlichen Abfällen ist die Methode der Wahl meist die Verbrennung.

EinwegschutzhandschuheZunächst ist also zu klären, ob Masken und Einmalhandschuhe gefährliche Abfälle darstellen und dann, ob sie wiederverwertbar sind. Zur Klärung der ersten Frage kann der Europäische Abfallkatalog (EAK) herangezogen werden. Deutschland hat diesen mit der „Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)“ in nationales Recht umgesetzt.

Im EAK erhält jede Abfallart einen sechsstelligen Abfallschlüssel. Handschuhe und Masken aus dem medizinischen Bereich erhalten den Schlüssel 18 02 04 und werden damit als „nicht gefährlich“ eingestuft. Sie sollen in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen gesammelt und danach verbrannt werden. Handschuhen- und Masken-Entsorgung: auch in privaten Zusammenhängen können sie damit im Restmüll entsorgt werden.

Wertstoff-Aufkleber Masken & EinmalhandschuheIm gewerblichen Bereich ist darauf zu achten, ob die Handschuhe mit Gefahrstoffen wie beispielsweise Chemikalien, Ölen oder Fetten in Berührung gekommen sind. Dann gilt für sie dieselbe Regelung wie für den Gefahrstoff selbst. Ansonsten gehören Masken und Handschuhe auch hier in den Restmüll. In der Regel sind beide Produktgruppen (noch) nicht recyclebar. Laut der Initiative „Mülltrennung wirkt“ (betrieben von den Dualen Systemen Deutschlands) erschweren die bei den Handschuhen verwendeten Kunststoffe die Wiederverwertung sonstiger Verpackungsabfälle aus Plastik. Die Experten empfehlen, Masken und Handschuhe, jeweils zusätzlich in Plastikfolie verpackt, immer in den Restmüll zu geben.

Die Situation in Österreich und der Schweiz

Für beide Länder gelten im Wesentlichen dieselben Rahmenbedingungen wie in Deutschland. Sowohl Österreich als auch die Schweiz haben das europäische Abfallverzeichnis in nationales Recht überführt. 

In Österreich ist dies die Abfallverzeichnisverordnung, in der Schweiz ist das „Schweizer Abfallverzeichnis (mit wenigen Abweichungen zum Europäischen Abfallkatalog). So empfiehlt beispielsweise auch das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Entsorgung von Masken und Handschuhen im normalen Haus- beziehungsweise Restmüll.

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Ebenfalls lesenswert und passend dazu: Unser Beitrag zum Thema Schutzhandschuhe – Richtig Anziehen, Ausziehen und Entsorgen

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