Welche Vorschriften gelten für Notausgänge


Für Notausgänge in Firmengebäuden gelten wegen ihrer Bedeutung für die Sicherheit von Arbeitnehmern eine ganze Reihe spezieller Regeln. Neben den baulichen Maßnahmen, die für eine sichere und zügige Evakuierung getroffen werden müssen, sind für die sicherheitsgemäße Nutzung von Notausgängen auch Regeln zur Kennzeichnung und zur Absicherung der Notausgänge unverzichtbar.

Vorschriften Notausgang: Rettungszeichen nach ASR A1.3

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ enthält detaillierte Vorgaben zur Gestaltung von Notausgängen und benennt konkrete Sicherheitseinrichtungen. So besteht bei der Einrichtung von Notausgängen und Fluchtwegen, die in diesen münden, eine Pflicht diese zu kennzeichnen. Hierfür verweist die ASR A2.3 auf die Sicherheitskennzeichnung der ASR A1.3, die als Fluchtweg- und Rettungskennzeichnung ein System von grünen Schildern mit weißem oder beigem Aufdruck definiert.

Dabei müssen die auf den Fluchtwegschildern dargestellten Pfeile stets in die Richtung des nächstgelegenen Notausgangs zeigen. Der Notausgang selbst sollte ebenfalls durch Sicherheitskennzeichnung als solcher zu erkennen sein. Dazu wird meist unmittelbar oberhalb der Tür ein Schild angebracht, das die Fluchtrichtung als durch die Tür (mit einem Pfeil nach oben¹) anzeigt. Bei der Beschilderung ist neben der Erkennungsweite darauf zu achten, dass sowohl die Fluchtwegkennzeichnung als auch die Beschilderung des Notausgangs selbst- oder langnachleuchtend sind und auch bei Ausfall der Stromversorgung erkennbar bleiben.

Brandschutztuer-und-Fluchttuersicherung

Sicherung Notausgang innen: Türwächter

Oftmals sind die hauptsächlichen Ein- und Ausgänge eines Gebäudes für eine zügige Evakuierung im Notfall nicht ausreichend. Daher besitzen viele Firmengebäude auch weitere Notausgänge, die im betrieblichen Alltag nicht als Ein- oder Ausgang genutzt werden sollen oder dürfen. Damit Notausgänge ihren Zweck erfüllen können, fordert der Gesetzgeber jedoch, dass sich Notausgänge jederzeit von innen öffnen lassen. Um diesem Dilemma zu entgehen und Notausgänge gleichermaßen immer offen und im Alltag unbenutzbar zu machen, kommen sogenannte Türwächter oder Panikstangen zum Einsatz. Türwächter sind meist so beschaffen, dass sie den Türgriff blockieren, sich aber mit einer leichten Bewegung umdrehen oder verschieben lassen, sodass die Tür geöffnet werden kann. Bewegt sich der Türwächter, ertönt ein Alarm, den man z.B. nur mit einem Schlüssel wieder abschalten kann. Sie erlauben daher eine schnelle Evakuierung im Notfall – inklusive Warnung anderer, garantieren aber zugleich, dass die Türen im Alltag nicht unbemerkt genutzt werden. In ähnlicher Weise verfügen Panikstangen, werden sie zum Öffnen der Tür benutzt, ebenfalls einen Alarm.

Weitere vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen für Notausgänge nach ASR A2.3

P023 Lagern und Abstellen verboten

Vorschriften Notausgang außen: Verbotssymbol „Abstellen oder Lagern verboten“ P023 nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010

Auch im Außenbereich von Notausgängen ist es wichtig, elementare Sicherheitsregeln zu beachten. Einerseits dürfen sie nicht blockiert werden, andererseits sollten sie auch als Notausgänge zu erkennen sein, damit niemand sie versehentlich blockiert. Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 bzw. der DIN EN ISO 7010 beinhalten ein Symbol, das darauf hinweist, dass an der gekennzeichneten Stelle keine Gegenstände gelagert oder abgestellt werden dürfen. Das Symbol P023 „Abstellen oder Lagern verboten“ ist nach ASR A2.3 immer dann zu verwenden, wenn der Notausgang von außen zugänglich ist und so verstellt werden könnte. Sollen zusätzliche Informationen gekennzeichnet werden, eignet sich hierfür kombinierte Kennzeichnung, wie etwa Kombischilder, die auch auf den Grund des Verbots hinweisen und eine Tür als Notausgang ausweisen.

Bodenmarkierungen für Notausgänge

Bodenmarkierungen für Notausgänge

Besonders effektiv für den Innenbereich sind zudem auch Bodenmarkierungen, die sicherstellen, dass der Notausgang und die Fluchtwege zu keiner Zeit zugestellt und somit blockiert werden. Aufgrund Ihrer Größe sind sie auch von weitem sichtbar und weisen klar den Weg. Außerdem stellen sie sicher, dass der Hinweis direkt da aufgenommen wird, wo er am wichtigsten ist, nämlich direkt an den lebensrettenden Ausgängen.

sicherung-notausgang-aussen

Empfehlung Notausgangen außen: Parkbügel, Anfahrschutz bzw. Absperrungen

 

 

Ebenso fordert die ASR A2.3, dass Notausgänge, die von außen durch Fahrzeuge verstellt werden könnten, gegen solche Blockaden gesichert werden müssen. Um dies zu verhindern, empfiehlt die ASR A2.3 Notausgänge durch Parkbügel oder andere Absperrungen freizuhalten. Diese blockieren Bereiche für Fahrzeuge und erlauben so eine reibungslose Evakuierung.

 

» BAuA Übersichtsseite zur ASR A2.3
» Übersichtsseite zu den ASR im SETON Blog
» Weitere Informationen zum Thema Brandschutz im kostenlosen Leitfaden

Richtungspfeil Notausgang – oben oder unten?

Die Frage, ob bei einem Notausgang der Richtungspfeil nach oben oder unten zeigen muss, ist bereits mehrfach in den Kommentaren zu diesem Beitrag thematisiert worden. Eine bis dato gängige Praxis, wobei häufig ein Pfeil nach unten verwendet wird/wurde ist nach DIN ISO 16069 (April 2019) mittlerweile überholt. Der Pfeil nach oben bedeutet, dass die Fluchtrichtung

  • geradeaus
  • aufwärts (Etagenwechsel)
  • durch Türen

verläuft. Zeigt der Pfeil nach unten wird ausschließlich die Richtung abwärts, d.h. ein Etagenwechsel nach unten angezeigt.



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